PKV oder GKV? Die Leistungsunterschiede
Kassenpatient= feste Leistungen mit festem Eigenanteil | Privatpatient= mögliche Leistungen, je nach Tarif |
Beim Arzt | |
Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte. Inanspruchnahme eines Facharztes nur nach Überweisung durch den Hausarzt. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel gelten Festbeträge oder Höchstpreise. Zuzüglich gelten folgende Eigenbeteiligungen: Arznei- und Verbandmittel Je Medikament / Verbandsmaterialien 10 Prozent der Kosten - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Heilmittel 10 Prozent der Kosten für jedes Mittel zuzüglich 10 Euro pro Verordnung Hilfsmittel Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Krankenfahrten (Kostenübernahme nur nach Genehmigung) 10 Prozent Eigenanteil des Preises - mind. 5 Euro, max. 10 Euro Keine Leistung für Brillen und Kontaktlinsen Keine Übernahme von Behandlungen durch Heilpraktiker. | Die Behandlung erfolgt durch den Arzt Ihrer Wahl. Inanspruchnahme eines Facharztes auch ohne Überweisung. Leistungsstarke Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel ohne Eigenanteil. Krankenfahrten ohne Eigenanteil. Kostenerstattung von Brillen und Kontaktlinsen. Übernahme der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. |
Im Krankenhaus | |
Verpflichtung, das in der Einweisung genannte Krankenhaus zu nutzen. Bei Wahl eines anderen Krankenhauses sind die Mehrkosten selber zu tragen. Die Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt (keine Einflussnahme möglich, keine Chefarztbehandlung). Kostenübernahme für allgemeine Krankenhausleistungen. Das bedeutet zum Beispiel Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. | Freie Krankenhauswahl. Die Behandlung erfolgt durch den Chefarzt. Kostenübernahme für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Keine Zuzahlung zu den Krankenhausaufenthalten. |
Beim Zahnarzt | |
Anerkennung von Pauschalen (= Festzuschüssen) für Zahnersatz. Die Höhe der Festzuschüsse hängt vom jeweiligen Befund ab und orientiert sich an den Durchschnittskosten einer einfachen Versorgung (=Regelversorgung). Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann sich der Festzuschuss erhöhen (60 Prozent bei regelmäßiger 5-jähriger bzw. 65 Prozent bei regelmäßiger 10-jähriger Vorsorge). Keine Übernahme von hochwertigeren Versorgungen bzw. maximal Erstattung des Festzuschusses der Regelversorgung. | Übernahme sämtlicher zahnärztlicher Leistungen für Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie inkl. der Material- und Laborkosten - je nach Tarif. |
Bei Arbeitsunfähigkeit | |
Die ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Ab Beginn der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gezahlt. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt und darf 90 Prozent des Nettogehaltes nicht übersteigen. Krankengeld wird für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Anspruch auf Krankengeld besteht auch dann, wenn Sie wegen der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht am Arbeitsplatz erscheinen können und keine andere zu Hause lebende Person sich um das Kind kümmern kann. Kürzung des Krankengeldes um folgenden Versichertenanteil: - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Pflegepflichtversicherung | Bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person bietet der Versicherer Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen – ohne 78 Wochen-Begrenzung. Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. |
Im Ausland | |
Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Keine Erstattung von Kosten für Rücktransporte. | Versicherungsschutz gilt in Europa, weltweiter Versicherungsschutz ist möglich. Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Rücktransporten. |
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